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   OLG Frankfurt, 13.04.2007 - 24 U 242/06   

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https://dejure.org/2007,19310
OLG Frankfurt, 13.04.2007 - 24 U 242/06 (https://dejure.org/2007,19310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2007 - 24 U 242/06 (https://dejure.org/2007,19310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2007 - 24 U 242/06 (https://dejure.org/2007,19310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB
    Verschulden bei Vertragsschluss: Schadensersatz wegen Verweigerung der Finanzierung eines Bauvorhabens

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 328 Abs. 1; ; DÜG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1
    Keine Haftung aus c.i.c. wegen Ablehnung eines Darlehensvertrages ohne Schaffung eines Vertrauenstatbestandes in den Vertragsverhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen eines triftigen Grundes bei Verweigerung des Vertragsabschlusses ohne triftigen Grund i.F.e. fehlenden Vertragsbeziehung; Enstehung einer Ersatzpflicht vor Vertragsabschluss i.R.d. Schaffung eines qualifizierten Vertrauens auf das ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2007 - 24 U 242/06
    Sie können den Vertragsabschluss auch ablehnen (BGH, NJW 1996, 1884, 1885).
  • OLG Dresden, 02.01.2018 - 8 U 1133/17

    Schadensersatzpflicht des Erwerbers eines Grundstücks wegen Verstoßes gegen eine

    Hinzu kommen muss noch, dass der andere Teil gerade durch den als sicher hingestellten Vertragsabschluss zu Aufwendungen veranlasst wurde, die er andernfalls nicht getätigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 6.7.2004 - XI ZR 254/02, NJW 2003, 3779 [3781] m.w.N.; OLG Dresden, Urteil vom 8.2.2001 - 7 U 2238/00, NJOZ 2001, 1056 [1066]; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.11.2008 - 12 U 228/07; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 13.04.2007 - 24 U 242/06, letztere beide juris).
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